Berufssprachkurse (DeuFöV)

"Sprache ist der Schlüssel zur Integration

Für die Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern ist es besonders wichtig, die deutsche Sprache schnell und gut zu erlernen – ihr kommt eine Schlüsselfunktion zu: Je eher Sprachkenntnisse in der neuen Heimat erworben werden, umso besser stehen die Chancen, alle Potenziale zu entfalten und über eine uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Deutschkenntnisse helfen den Menschen, wenn sie Arbeit suchen, Formulare ausfüllen müssen, ihre Kinder in der Schule unterstützen oder sich in das Vereinsleben sowie die Nachbarschaft integrieren möchten."1

 

Die DFV-Bildungsforum gGmbH ist ein zugelassener Träger des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und bietet für Sie in diesem Rahmen staatlich geförderte Integrationskurse und berufsbezogene Deutschsprachförderung gem. §45a AufenthG (DeuFöV-Berufssprachkurse) an.

In den DeuFöV-Kursen lernen Sie Deutsch mit Bezug zum Beruf. Das heißt: Sie lernen neben der Grammatik vor allem einen Wortschatz, der später im Beruf notwendig ist, um mit Kollegen/Kolleginnen und Vorgesetzten zu kommunizieren und mit Kunden in Kontakt treten zu können.

Die Berufssprachkurse (DeuFöV) helfen Ihnen bei dem Erwerb, der Vertiefung sowie Festigung der berufsbezogenen Deutschkenntnisse. Ziel dieser Kurse ist es, Menschen mit Migrationshintergrund kontinuierlich auf den Arbeitsmarkt oder weiterführende Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen vorzubereiten und damit die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. 

 

Je nach Sprachniveau umfassen die Berufssprachkurse entweder 400 oder 500 Unterrichtseinheiten (UE). In unseren Bildungseinrichtungen bieten wir folgende Kurse an:

 

Kurse DeuFö

Wer kann teilnehmen?

Grundsätzlich können Sie an einem Berufssprachkurs teilnehmen, wenn Sie Ausländer/in, Unionsbürger/in sind oder Sie als Deutsche/r mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben.

Um an einem Berufssprachkurs (DeuFöV) teilnehmen zu können, benötigen Sie eine Teilnahmeberechtigung. Diese erhalten Sie entweder vom

Jobcenter oder der Agentur für Arbeit, wenn Sie

  • ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind,
  • sich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/des Jobcenter befinden oder
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen.

Darüber hinaus können Sie auch eine Teilnahmeberechtigung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalten.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, der Erstattung von Fahrkosten und dem Ablauf der Berufssprachkurse finden Sie auf dem Merkblatt des BAMF.

 

Gerne beraten wir Sie in unseren Bildungseinrichtungen in Blumenberg, Chorweiler, Nippes und Kalk zu unserem Angebot und dem nächsten Kursstart oder helfen Ihnen bei der Beantragung der Teilnahmeberechtigung.

 

Zentralverwaltung
   Buchforststr. 1-15, 51103 Köln
   0221-16999306
   www.dfv-bildungsforum.de
  verwaltung@dfv-nrw.de

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von
09:00 bis 17:00 Uhr

oder Beratung nach telefonischer Vereinbarung